AGB

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Vermittlungsagentur High School Compass

1. Geltungsbereich:
Die Vermittlungsagentur High School Compass – nachfolgend HSC genannt – vermittelt Aufenthalte von Schülern an High Schools in ausgewählten Ländern. Hierzu zählen aktuell Kanada, USA, England, Irland, und Spanien. Nachstehende Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf sämtliche – auch zukünftige – Geschäftsbeziehungen der HSC und deren Kunden auf dem Gebiet der Vermittlung von Schulaufenthalten.

2. Auftragsgegenstand:
In seiner Eigenschaft als Erziehungsberechtigter und/oder gesetzlicher Vertreter des Teilnehmers beauftragt der Kunde die HSC mit der Vermittlung eines Vertrages über Schul- und Aufenthaltsleistungen einer ausgewählten High School oder den entsprechenden Trägerorganisationen. HSC wird somit ausschließlich als Vermittlerin tätig. Die von HSC im Zuge ihrer Vermittlungstätigkeit entfaltete Beratungs- und Betreuungsleistung versteht sich dabei als vertragliche Nebenpflicht.

Der zugrundeliegende Vermittlungsauftrag umfasst folgende Leistungen:

• Vermittlung des Teilnehmers an die ausgewählte Schule oder Trägerorganisation (Hauptleistung);

• Vermittlung von Unterkunft und Verpflegung des Teilnehmers in der Schule oder einer von der Trägerorganisation ausgewählten Gastfamilie (Hauptleistung);

• Auf Wunsch (gesonderte Beauftragung erforderlich): Vermittlung der Flüge in das Gastland über Skylink Travelhouse in Frankfurt am Main (optionale Hauptpflicht);

• Individuelle Beratung zur Auswahl der geeigneten Schulplatzierung (Nebenpflicht);

• Betreuung des Teilnehmers bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes (Nebenpflicht);

• Unterstützung und Begleitung des Teilnehmers im Anmelde und Bewerbungsverfahren (Nebenpflicht);

• Information über die aktuellen Einreisebestimmungen des Gastlandes (Nebenpflicht);

• Information und Leitfaden zur Beantragung der „study permit“ (Nebenpflicht);

• Übernahme der Korrespondenz und Kommunikation mit der ausgewählten Schule bzw. Trägerorganisation während des gesamten Aufenthaltes (Nebenpflicht);

• Vermittlung der Kommunikation zwischen dem Kunden und der ausgewählten Schule bzw. Trägerorganisation während des gesamten Aufenthaltes (Nebenpflicht).

• Leitfaden und Anleitung zur Beantragung eines Visums (sofern erforderlich)

Inhalt und Umfang der vermittelten Schul- und Aufenthaltsleistungen – und somit nicht die Vermittlungsleistung der HSC selbst – ergeben sich zunächst aus den Anmeldeunterlagen der jeweiligen High School oder Trägerorganisation und sodann aus den vom Kunden mit der High School oder Trägerorganisation getroffenen ertragsabreden und Geschäftsbedingungen. Dabei übernimmt HSC keine Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben der High School oder Trägerorganisation.

Die Erbringung der Schul- und Aufenthaltsleistungen im Gastland ist nicht Bestandteil der Vermittlungsleistung der HSC. Für die von HSC vermittelten Schul- und Aufenthaltsleistungen gelten ausschließlich die mit der jeweiligen High School oder Trägerorganisation getroffenen Absprachen wie auch die in diesem Zusammenhang vereinbarten Vertrags- und Geschäftsbedingungen.

3. Vergütung
Für die vom Kunden beauftragte Vermittlungsleistung erhält HSC gemäß §§ 675 Abs.1, 632 BGB eine Vermittlungsprovision in der gemäß des zugrundeliegenden Vermittlungsauftrages vereinbarten Höhe. Diese ist fällig und zahlbar mit Zugang der Bestätigung des vermittelten Schulplatzes durch die jeweilige High School oder Trägerorganisation.

Die Vermittlungsleistung der HSC umfasst nicht die Gebühren der High Schools und deren Trägerorganisationen und auch nicht die Gebühren für ein etwaiges Visum und die Prämien etwaiger Zusatzversicherungen und sonstiger Nebenkosten. Diese sind vom Kunden separat an den jeweiligen Leistungserbringer zu entrichten.

Im Falle einer Änderung der Aufenthaltsdauer (Verlängerung oder Verkürzung des Aufenthaltes, Abbruch auf eigenen Wunsch oder unfreiwillig infolge eines Fehlverhaltens des Teilnehmers, Schulverweis etc.) erhält HSC für die hiermit verbundene Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe der jeweils gemäß des zugrundeliegenden Vermittlungsauftrag vereinbarten Höhe. Die Aufwandsentschädigung ist fällig und zahlbar bei Erteilung des Auftrags zur Änderung des Aufenthaltes und enthält nicht die durch die Änderung der Aufenthaltsdauer begründeten Mehrkosten (z.B. Gebühren der Fluggesellschaft für die Umbuchung des Fluges etc.), die von HSC gesondert erhoben werden.

Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis vorbehalten, dass HSC durch die Änderung des Aufenthaltes keine oder niedrigere Kosten als die vertraglich vereinbarten Aufwandspauschalen entstanden sind.

Die von HSC angegebenen verstehen sich allesamt als Bruttobeträge.

Der Abschluss eines Schulvertrages zwischen dem Kunden und einer der ihm von HSC benannten High School oder Trägerorganisation begründet die unwiderlegbare Vermutung, dass der Vertragsabschluss ausschließlich auf die Vermittlungstätigkeit der HSC zurückzuführen ist.

4. Flugvermittlung und Flugkosten:
Auf Wunsch und somit nur nach gesonderter Beauftragung vermittelt die HSC dem Kunden über die Agentur Skylink Travelhouse in Frankfurt am Main für Anreise und Rückreise (einschließlich etwaiger Zubringer- / Weiterflüge) ein flexibel änderbares oder stornierbares Flugticket. Aufgrund einer langjährigen Kooperation hat HSC bei der Agentur Skylink Travelhouse Zugang zu Preisnachlässen. HSC tritt auch hier als reine Vermittlerin auf; Sie selbst erbringt keinerlei Beförderungsleistungen und haftet demzufolge nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderungsleistungen.

Änderungen der Flugdaten und/oder der Flugstrecken der von HSC vermittelten Flüge hat der Kunde ausschließlich über die HSC zu veranlassen und nicht über die jeweils ausführende Fluggesellschaft. Etwaige Stornierungs- oder Änderungswünsche des Kunden wird HSC umgehend intern mit der Agentur Skylink Travelhouse abstimmen und den Kunden entsprechend informieren.

Die durch die Flugvermittlung entstehenden Gesamtkosten sind in der unter Ziffer 3 genannten Vergütung der HSC nicht enthalten und werden dem Kunden von HSC separat in Rechnung gestellt. Sie sind fällig und zahlbar noch vor dem Erhalt des E-Tickets des Teilnehmers.

5. Mitwirkungsplichten
Der Kunde ist verpflichtet, HSC sämtliche der von ihr zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung und zur Vermittlung von Schulplatz und Gastfamilie benötigten Unterlagen, Informationen und Auskünfte etc. zu verschaffen. Der Kunde versichert, dass die von ihm getätigten Angaben wahrheitsgemäß erfolgten.

Der Kunde ist für die Beschaffung der erforderlichen Ausweispapiere, Impfnachweise, Einreisebescheinigungen, Visa etc. selbst verantwortlich und haftet hierfür selbst in vollem Umfang. Er hat weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass der Teilnehmer die notwendigen Dokumente mit sich führt.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass er über die gesamte Aufenthaltsdauer des Teilnehmers jederzeit unter der von ihm bei HSC hinterlegten Anschrift, Telefon-/ Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse erreichbar ist. Änderungen der hinterlegten Kontaktdaten hat der Kunde HSC unverzüglich mitzuteilen.

Der Teilnehmer hat die Einhaltung der jeweils gültigen Zoll- und Devisenbestimmungen sicherzustellen. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Gesetze des Gastlandes sowie der Regeln von Schule und Gastfamilie.

6. Gewährleistung und Haftung:
Die von HSC erbrachte Vermittlungsleistung erfolgt grundsätzlich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

Als reine Vermittlerin der von der High School oder deren Trägerorganisationen zu erbringenden Schul- und Aufenthaltsleistungen haftet HSC lediglich für eine ordnungsgemäße Auswahl und Vermittlung der Schul- und Aufenthaltsleistungen im Gastland sowie für die von ihr in diesem Zusammenhang erbrachten Beratungs- und Unterstützungsleistungen gemäß Ziffer 2 dieser Geschäftsbedingungen.

HSC haftet somit nicht für die vor Ort zu erbringenden Leistungen und das Verhalten der High Schools, deren Trägerorganisationen, der Gastgeberfamilien und der sonstigen Leistungserbringer im Gastland. Ebenso wenig haftet HSC für Bestand und Dauer des von ihr vermittelten Aufenthaltes.

Die Haftung der HSC reduziert sich auf Schäden aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der Auswahlverpflichtung. In allen übrigen Fällen haftet die HSC ebenfalls nur für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung ihrer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten.

Soweit das Gesetz keine höhere oder niedrigere Haftungssumme vorsieht, beschränkt sich die Haftung der HSC im Einzelfall auf den dreifachen Betrag der Vermittlungsprovision gemäß Ziffer 3 dieser Geschäftsbedingungen beschränkt.

Die Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die voranstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht für die Verletzung von Personen an deren Leben, Körper oder Gesundheit.

7. Stornierung und Rücktritt:
Bei Stornierung der von HSC vermittelten Schul- und Aufenthaltsleistungen gelten die Rücktrittsbestimmungen („Refund Policy“) der jeweiligen Schule oder Trägerorganisation des Gastlandes. Nach diesen Bedingungen richten sich alle etwaig anfallenden Stornierungskosten einerseits, wie auch etwaige Erstattungen von Schulgebühren und Gastfamilienkosten andererseits.

Eine Stornierung der vermittelten Schul- und Aufenthaltsleistungen bzw. ein Rücktritt von den mit der ausgewählten Schule und dessen Trägerorganisationen oder Gastfamilien getroffenen Vereinbarungen hat gemäß § 126 b BGB in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) gegenüber der jeweiligen Schule oder Trägerorganisation zu erfolgen. HSC ist hierüber unverzüglich zu informieren.

Bloße Änderungen des vermittelten Schulaufenthaltes (Verkürzungen, Verlängerungen etc.) hat der Kunde ausschließlich über HSC zu veranlassen. In diesem Fall wird sich HSC unverzüglich mit der ausgewählten Schule, Trägerorganisation oder Gastfamilie in Verbindung setzen, um die vom Kunden gewünschten Änderungen zu bewirken.

Eine Kündigung des Vertrages mit der ausgewählten Schule oder Trägerorganisation – gleich von welcher Vertragsseite und aus welchen Grund – lässt den zugrundeliegenden Vermittlungsauftrag der HSC in seinem Bestand unberührt.

8. Außerordentliche Kündigung
Es gelten die gesetzlichen Kündigungsbestimmungen; §§ 671; 626 BGB. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des zugrunde liegenden Vermittlungsauftrages steht HSC insbesondere in den Fällen zu, in denen ihr ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist. Ein Grund zu einer außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor,

• wenn der Kunde und/oder der Teilnehmer ein Verhalten, eine Gesinnung oder eine Eigenschaft zeigen, die einer Unterbringung des Teilnehmers im Gastland vor und während des Aufenthaltes unmöglich machen;

• wenn der Kunde und /oder Teilnehmer im Rahmen des Anmelde- oder Bewerbungsverfahrens falsche Angaben zur Gesundheit des Teilnehmers oder zu dessen schulischen Leistungsstand / Leistungsvermögen gemacht haben, infolge derer sich die vorgesehene Platzierung des Teilnehmers als unmöglich erweist;

• wenn schwerwiegende Verfehlungen des Teilnehmers zu einem Schulverweis o.ä. führen;

• wenn sich der Teilnehmer strafbar macht.

Im Falle einer vom Kunden / Teilnehmer veranlassten Kündigung behält HSC deren Vergütungsanspruch. HSC muss sich jedoch diejenigen Aufwendungen anrechnen lassen, die sie sich infolge der Auftragsbeendigung erspart.

9. Datenschutz:
HSC erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und des Teilnehmers, soweit diese zur Durchführung des zugrundeliegenden Vermittlungsauftrages sowie zur Anbahnung und Vermittlung des gewünschten Schulaufenthaltes benötigt werden.

Mit der Angabe seiner persönlichen Daten und der Annahme dieser Geschäftsbedingungen erklären sich der Kunde und der Teilnehmer damit einverstanden, dass deren Daten im zeitlichen Rahmen der Vermittlungstätigkeit der HSC von dieser gespeichert, verarbeitet, genutzt und an die jeweilige Schulde oder Trägerorganisation des Gastlandes weitergegeben werden.

HSC wird die ihr vom Kunden im Rahmen des Vermittlungsauftrages zur Verfügung gestellten Daten und Auskünfte vertraulich behandeln und ausschließlich auftragsbezogen verwenden. Mit der Beendigung des Auftrages wird die HSC sämtliche Kunden- und Teilnehmerdaten löschen und dem Kunden die ihr zur Auftragsausführung überlassenen Daten herausgeben.

HSC weist ausdrücklich darauf hin, dass sie im internationalen Datenverkehr nicht die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen entsprechend der Vorgaben der Verordnung 2016/679 (EU) bzw. der DSGVO und des BDSG und die Gewährleistung der Betroffenenrechte garantieren kann.

10. Schlussbestimmungen:
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber den Forderungen der HSC aufzurechnen oder sich auf ein Zurückbehaltungsrecht zu berufen, sofern der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.

Änderungen und Ergänzungen des zugrundliegenden Vermittlungsauftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Sollten Bestimmungen des zugrundeliegenden Vermittlungsauftrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder nicht durchführbar sein oder diese ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Auftrages nicht berührt (Salvatorische Klausel).

Für das zugrundeliegende Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der HSC in 60437 Frankfurt am Main. Für vertragliche wie außervertragliche Auseinandersetzungen der Parteien gilt – soweit gesetzlich zulässig – der Gerichtsstand Frankfurt am Main.

Stand: Oktober 2024

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